Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landratsamt Erding hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Hier finden Sie die „Amtliche Bekanntmachung“: Bekanntmachung Bodenrichtwerte 2026
Die Einsichtnahme der Bodenrichtwerte ist während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft möglich.
gez. Andreas Wagner
1.Bürgermeister



