„Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz“
Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden.
Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen.
Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen.
Den Flyer können Sie hier abrufen:
Grundsteuer Anzeige von Änderungen
gez. Fachbereich Finanzen



